Naturheilkunde gibt es nur beim Heilpraktiker


In Deutschland schreibt das Heilpraktikergesetz vor, daß nur wer nachweist, daß er keine Gesundheitsgefährdung darstellt, sich Heilpraktiker nennen darf.
Im Gegensatz zum Arzt darf der Heilpraktiker keine gefährlichen Chemikalien wie Antibiotika und radioaktive Stoffe anwenden.
Und das ist nur vernünftig, weil:

Ich kann nur entweder als Heilpraktiker Selbstheilungskräfte freisetzen oder als Arzt den Körper technokratisch beherrschen!
Obwohl beides seine Berechtigung hat gilt:
Wer Stahl, Strahl und Chemie einsetzt, kann keine Naturheilkunde betreiben.
Daß sich trotzdem immer mehr Ärzte Bio- oder Natur- aufs Schild schreiben, ist nicht mehr als eine Unehrlichkeit zeigende Werbemaßnahme.
Wo es keine Heilpraktiker gibt, da gibt es auch keine Naturheilkunde:
In Frankreich und Österreich, wo nur Ärzte heilen dürfen, lehnen die Ärzte Naturheilkunde rundheraus als “Kurpfuscherei” ab und man bekommt kaum ein pflanzliches Heilmittel in den Apotheken!

Gebührenordnung für Heilpraktiker